Ab März sollen u.a. für Fitnessstudios für *neu abgeschlossene* Mitgliedschaften verbraucherfreundliche Regeln gelten. Wir setzen dies ab sofort (Feb. ‘22) um. Es geht primär darum, dass Laufzeitverträge von z.B. 12 Monaten sich nicht mehr autom. um weitere 12 Monate verlängern dürfen.

Da auch wir bis dato so gearbeitet und geplant haben, sind also auch wir als CrossFit Box davon betroffen. Wenn auch wir ohnehin keine Karteileichen haben möchten. Das zeigen wir zB. in Form unseres Committed Clubs, mit welchem wir rege Beteiligung fordern und mit kleinen Verlosungen auch fördern! Oder auch mal mit handgeschriebenen Nachfragen per E-Mail, wo es bei Dir und Deinem ausbleibendem Trainingspensum schleift. Von manchen bekommen wir sogar vorab Bescheid, dass sie zwei Wochen in den Urlaub fahren und deswegen nicht zum Training kommen können! Nun werden uns allerdings landesweite Regelungen auferlegt, dass Mitgliedschaften sich in Zukunft nur noch auf „unbestimmte Zeit“ verlängern dürfen, um vereinbarte Langzeitverträge zu verhindern.

Fallbeispiel: nach einer vereinbarten Erstlaufzeit von 12 Monaten entscheidest Du Dich am 4. Tag des 14. Monats zur Kündigung. Aus Sicht des Verbraucherschutzes zunächst gut: zum Ende des 15. Monats bist Du raus aus dem Vertrag.

 

Für Dich in dem Moment gut, für uns als kleiner Betreiber ungünstig, denn wir stecken viel Herzblut und Zeit in Deine sportliche Entwicklung und investieren laufend in unser Gym (Equipment, Renovierungen, Fortbildungen), um uns zu verbessern. Deswegen sichern wir uns „notgedrungen“ in Zukunft bei unseren Mitgliedschaften ab, indem der Mitgliedsbeitrag nach der Erstlaufzeit steigt (vgl. Preise). So bleibst Du flexibel, da Du relativ spontan kündigen kannst. Wir hingegen deckeln die ständig & für alles steigenden Preise wie tausende von Papiertüchern und anderen Hygienerichtlinien, Software und andere Nebenkosten.

Du kannst eine solche Preisanpassung umgehen, indem Du Dich im Laufe des letzten Monats (meist der 12.) für eine neue, weitere Erstlaufzeit entscheidest. Du vermeidest die Mehrkosten und wir können zwecks Aufrechterhalt & Wachstum für ein weiteres Jahr mit Dir planen!

Neu, und das ist eine von sehr wenigen Regelungen in unserem Mitgliedsvertrag (bestehend aus einer DINA4 Seite): im Falle einer hoheitlich angeordneten Schließung des Gyms (zB Pandemie) ist es in Zukunft so, dass wir keine Beiträge erheben werden, es aber zu einer Verschiebung Deines möglichen Kündigungsdatums kommt. Für alles weitere: geltendes deutsches Recht! Z.B. ist ein Umzug kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Berücksichtige dies also bei der Wahl Deiner Laufzeit, damit sich niemand über etwas ärgern muss. :)

Info für Altverträge

Um von der neuen Flexibilität zu profitieren, kannst Du selbstverständlich Deine bestehende Mitgliedschaft regulär kündigen (und dabei eventl. alte Konditionen aufgeben). Bei ausbleibender Kündigung verlängern sich bestehende Mitgliedschaften (Beginn vor Feb 2022) um die vereinbarte Laufzeit, also zumeist weitere 12 Monate. Kontaktiere uns gern zwecks individueller Absprache & Umstellungsdatum. Möchtest Du ohnehin ein Upgrade von zB. 8 auf 12 WODs/Monat machen, kriegen wir das unkompliziert hin. Ein weiterer Vorteil: ein Wechsel von Deinem alten Unlimited Tarif auf den neuen Unlimited Tarif würde Dir z.B. 1x im Quartal einen Scan auf der InBody Waage (im Wert von 25€) ermöglichen – dieser ist dort nämlich inbegriffen!

Klingt interessant? Dann freuen wir uns auf Deine Nachricht, zB. via Kontaktformular oder Deine Anfrage zu einem Probetraining! :)